Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2023/105  

 
 
Betreff: Errichtung und Betrieb weiterer Kindertagesstätten in der Gemeinde Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Frau Löhr
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Löhr, Carina
Beratungsfolge:
Ortsrat Hohenhameln Anhörung
23.11.2023 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln ungeändert beschlossen   
Ortsrat Soßmar Anhörung
28.11.2023 
Sitzung des Ortsrates Soßmar (offen)   
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
05.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur zurückgestellt   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Lageplan Grundstücksfläche Soßmar  
Lageplan Grundstücksfläche Hohenhameln  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Bedarfsplanung für das laufende Kita-Jahr 2023/2024 hat einen Mehrbedarf ergeben. Zur Abdeckung dieses Bedarfs ist deshalb die Erweiterung des Betreuungsangebots von insgesamt drei Krippengruppen und einer Kindergartengruppe erforderlich.

 

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 28.09.2023 wurde die Verwaltung zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze beauftragt, die Verträge durch Kauf bzw. Erbbaupacht über Grundstücksflächen in den Ortschaften Hohenhameln und Soßmar abzuschließen. Die Lage der entsprechenden Grundstücksflächen ist den beigefügten Lageplänen zu entnehmen.

 

Die Errichtung der insgesamt vier Betreuungsgruppen könnte auf die genannten Standorte folgendermaßen verteilt werden:

-          Standort Hohenhameln: Die Errichtung aller vier Gruppen ist möglich.

-          Standort Soßmar: Die Errichtung von max. drei Gruppen ist möglich.

-          Aufteilung von jeweils zwei Gruppen am Standort in Hohenhameln und zwei Gruppen am Standort in Soßmar.

Sofern an jedem Standort zwei Gruppen errichtet werden sollen, muss eine Entscheidung über die Aufteilung der drei Krippengruppen und einer Kindergartengruppe getroffen werden.

Bei der Verteilung der Gruppen sollten vor allem unter Betrachtung des Fachkräftemangels folgende Aspekte berücksichtigt werden:

-          Die Stelle der Einrichtungsleitung ist erfahrungsgemäß in Einrichtungen mit mehr als zwei Gruppen umstandsloser zu besetzen, da sowohl der Umfang der Leitungsstunden höher ist als auch die Eingruppierung des Entgelts in einer höheren Entgeltgruppe erfolgt.

-          Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass Vertretungsregelungen in größeren Einrichtungen leichter zu realisieren sind.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze werden insgesamt drei Krippengruppen und eine Kindergartengruppe an folgenden Standorten errichtet:

Ortschaft Hohenhameln: __________________________________________________

Ortschaft Soßmar: _______________________________________________________

 

Der Auftrag zur Errichtung der Kindertagesstätten erfolgt im Inhouse-Verfahren über die Gesellschaft für kommunale Immobilien mbH (GKHi).

 

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Übernahme der Trägerschaft öffentlich auszuschreiben.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

3.600.000

bei Produkt

365126

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

400.000

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Die angegebenen Folgekosten beziehen sich auf Ausstattung und Spielgeräte.

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Grundstücksfläche Soßmar (182 KB)      
Anlage 2 2 Lageplan Grundstücksfläche Hohenhameln (295 KB)