Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2016/086  

 
 
Betreff: 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Bierbergen
a) Beratung über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL BrandesAktenzeichen:622-11/XXXVIII.
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ortsrat Bierbergen Anhörung
29.11.2016 
Sitzung des Ortsrates Bierbergen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
12.12.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
15.12.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Tab_4-1  
3-2_4-2 Bierbergen-farbe  
3-2_4-2 PLZ-farbe  
Fassung-vor-38Änd  
Fassung-vor-38Änd_PLZ  
Begr 3-2  

Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 29.09.2016 den Aufstellungsbeschluss für die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Bierbergen, gefasst. Primärer Anlass für die Planänderung ist die vorgesehene Errichtung eines Blockheizkraftwerkes nördlich der Ortslage Bierbergen. Die Planungskosten werden von der Antragstellerin als Begünstigte übernommen, ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wurde abgeschlossen.

 

Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit des F-Planes wird im Zuge dieser Änderung eine digitale Darstellung der gesamten Ortschaft Bierbergen durchgeführt. Diese Kosten trägt die Gemeinde Hohenhameln.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Schreiben vom 14.10.2016 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst und dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat durch Auslegung des Planentwurfes in der Zeit vom 28.10. 2016 bis 11.11.2016 stattgefunden. Während dieser Frist wurden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.

 

Ein Planentwurf und die Begründung sind in der Anlage beigefügt.

 


 

  1. Die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Bierbergen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 2.000 €

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 50.000 € bei Produkt: 511100.
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 5.000 €.
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ca. 6.000 € bei Sachkonto 3488001.
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Die Kosten für die Digitalisierung des Flächennutzungsplanes in Höhe von ca. 1.000 € brutto sind von der Gemeinde zu tragen.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tab_4-1 (197 KB)      
Anlage 2 2 3-2_4-2 Bierbergen-farbe (424 KB)      
Anlage 3 3 3-2_4-2 PLZ-farbe (170 KB)      
Anlage 4 4 Fassung-vor-38Änd (2041 KB)      
Anlage 5 5 Fassung-vor-38Änd_PLZ (1301 KB)      
Anlage 6 6 Begr 3-2 (2347 KB)