Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 29.09.2016 den Aufstellungsbeschluss für die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Bierbergen, gefasst. Primärer Anlass für die Planänderung ist die vorgesehene Errichtung eines Blockheizkraftwerkes nördlich der Ortslage Bierbergen. Die Planungskosten werden von der Antragstellerin als Begünstigte übernommen, ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wurde abgeschlossen.
Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit des F-Planes wird im Zuge dieser Änderung eine digitale Darstellung der gesamten Ortschaft Bierbergen durchgeführt. Diese Kosten trägt die Gemeinde Hohenhameln.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Schreiben vom 14.10.2016 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst und dieser Vorlage beigefügt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat durch Auslegung des Planentwurfes in der Zeit vom 28.10. 2016 bis 11.11.2016 stattgefunden. Während dieser Frist wurden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.
Ein Planentwurf und die Begründung sind in der Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 2.000 €
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die Kosten für die Digitalisierung des Flächennutzungsplanes in Höhe von ca. 1.000 € brutto sind von der Gemeinde zu tragen.
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