Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 30.06.2022 den Bebauungsplan „Feldstraße“, zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen den Dörfern“, Ortschaft Stedum-Bekum, im beschleunigten Verfahren gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB), als Satzung beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2022/74). Das Bundesverwaltungsgericht hat nun allerdings mit Urteil vom 18.07.2023 entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsgebietes einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Weiterhin kann der Flächennutzungsplan auch nicht im Berichtigungsverfahren geändert werden. Demzufolge ist zusätzlich zu der Aufstellung des Bebauungsplanes eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB verzichtet, da eine Unterrichtung über die Planungsabsichten bereits zuvor durch den Bebauungsplan „Feldstraße“ erfolgt ist. Der Entwurf der F-Planänderung und die Begründung sind in der Anlage beigefügt.
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