Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „An der Tränke“, Ortschaft Mehrum, im beschleunigten Verfahren gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB) gefasst (siehe Vorlage Nr. 2022/109).
Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings zwischenzeitlich mit Urteil vom 18.07.2023 entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsgebietes einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Bereits anhängige Bauleitplanverfahren müssen daher in das Regelverfahren übergeleitet werden. Weiterhin kann der Flächennutzungsplan nicht im Berichtigungsverfahren geändert werden.
Demzufolge ist zusätzlich zu der Aufstellung des Bebauungsplanes eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Eine Gebietsabgrenzung und eine Änderungsübersicht sind in der Anlage beigefügt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||