Die Gemeinde Hohenhameln hat erstmals für das Haushaltsjahr 2009 die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung geführt. Nach einem länger andauernden Prozess zur Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz und zur Implementierung der erforderlichen Software werden die ausstehenden Jahresabschlüsse nach mehrjährigen Rückständen jetzt beschleunigt aufgeholt, so dass nun bereits der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 vorgelegt werden kann.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Peine vom 16.06.2023 bis 29.08.2023 geprüft. Der Prüfungsbericht vom 29.08.2023 sowie der zugrundeliegende Jahresabschluss, nach § 128 Absatz 3 NKomVG bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und dem Anhang, sind dieser Vorlage beigefügt.
Weiterhin ist die Stellungnahme des Bürgermeisters zum Schlussbericht beigefügt.
Zusammenfassend lassen sich die Eckdaten des Jahresabschlusses 2021 wie folgt darstellen:
Ergebnisrechnung:
Summe ordentliche Erträge
15.896.436,34 Euro
Summe ordentliche Aufwendungen
15.895.715,14 Euro
Ordentliches Ergebnis
721,20 Euro
Außerordentliche Erträge
195.088,99 Euro
Außerordentliche Aufwendungen
7.318,00 Euro
Außerordentliches Ergebnis
187.770,99 Euro
Jahresergebnis
188.492,19 Euro
Finanzrechnung:
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
15.169.124,97 Euro
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
14.253.183,67 Euro
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
915.941,30 Euro
Summe der Einzahlungen für Investitionstätigkeit
862.613,10 Euro
Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit
3.134.559,25 Euro
Saldo aus Investitionstätigkeit
-2.271.946,15 Euro
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
2.700.000,00 Euro
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
374.411,40 Euro
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
2.325.588,60 Euro
Finanzmittelveränderung
969.583,75 Euro
Saldo haushaltsunwirksame Vorgänge
16.946,23 Euro
+/- Anfangsbestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Jahres
Nach § 129 Absatz 1 NKomVG ist der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Frist war aus o.g. Gründen nicht einzuhalten, so dass die Vorlage verspätet erfolgt. Die vom Rechnungsprüfungsamt vorgenommenen Beanstandungen wurde größtenteils bereits während des Prüfungszeitraums bzw. werden nach Überprüfung durch die Verwaltung und soweit berechtigt und mit den vorhandenen Personalressourcen realisierbar, beachtet oder im bevorstehenden Jahresabschluss 2022 berücksichtigt.
Der erwirtschaftete Überschuss wird den bestehenden Überschussrücklagen zugeführt – siehe hierzu Beschlussvorlage 2023/074.
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Der Rat beschließt nach § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG über den Jahresabschluss für das Rechnungsjahr 2021.
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Diese Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen
Diese Beschlussvorlage hat
nachfolgende finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahme dieser
Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:
€
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im
Haushaltsplan veranschlagt?
Ja
Haushaltsansatz
insgesamt
€
bei Produkt
Nein
Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?
Nein
Ja
bei Produkt
Deckung durch Produkt
Sachkonto
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja
Nein
überplanmäßige Aushabe in Höhe von
€
Deckung durch Produkt
Sachkonto
Gibt es Folgekosten?
Nein
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:
€
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:
€
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:
€
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein
Ja
in Höhe von
€
bei Sachkonto
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft
Nein
Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: