Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Am 25.06.2020 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die Vergaberichtlinien zur Bestimmung von Wertgrenzen und Maßgaben für die Vergabe öffentlicher Aufträge über Liefer- Dienst- und Bauleistungen beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2020/027). Die Wertgrenze für Dienstleistungsaufträge an freiberuflich Tätige (Ziffer 4 der Vergaberichtlinie) wurde mit Beschluss vom 24.06.2021 (siehe Vorlage Nr. 2021/048) auf 10.000 € ohne Umsatzsteuer erhöht. Um insbesondere Planungsaufträge schneller erteilen zu können, wäre es zweckmäßig, die Wertgrenze für Dienstleistungsaufträge an freiberuflich Tätige auf 20.000 € ohne Umsatzsteuer zu erhöhen.
In der Anlage befindet sich der Entwurf der Richtlinie, in dem die Änderung bereits eingearbeitet wurde.
Der Gemeinderat beschließt die geänderten gem. § 28 KomHKVO erlassenen Vergaberichtlinien der Gemeinde Hohenhameln zur Bestimmung von Wertgrenzen und Maßgaben für die Vergabe öffentlicher Aufträge über Liefer-, Dienst- und Bauleistungen.
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