Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Jeweils mit Schreiben vom 16.05.2023 hat das Kirchenamt Hildesheim als Träger der ev.-luth. Kindertagesstätten in Equord und Hohenhameln einen Antrag auf Erhöhung der Leitungsstunden für die stellvertretenden Leitungen gestellt. Die entsprechenden Schreiben mit der Sachverhaltsdarstellung und Begründung sind als Anlage beigefügt.
Zur Gleichbehandlung aller drei Träger hat die Verwaltung Rücksprache mit den Verantwortlichen der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Peine e.V. und der Kinderkrippe "Flohkiste" e.V. gehalten. Auch hier wurde seitens der Träger der vom Kirchenamt Hildesheim geschilderte Sachverhalt bestätigt und ebenfalls um Erhöhung der Leitungsstunden für die stellvertretenden Leitungen gebeten. Legt man die Anzahl der Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten zugrunde und stellt dann die Leitungsstunden für die stellvertretenden Leitungen in Relation zu der größten Einrichtung, der ev-luth. Kita Hohenhameln, würde sich folgende zusätzliche wöchentliche Stundenerhöhung ergeben: AWO Kindertagestätte Bierbergen: 7 AWO Kindertagesstätte Clauen: 11 ev.-luth. Kindertagesstätte Equord: 11 AWO Kindertagesstätte Hohenhameln: 14 ev.-luth. Kindertagesstätte Hohenhameln: 22 AWO Kindertagesstätte Mehrum: 7 Kinderkrippe Soßmar: 3
Die frei werdenden Stunden der stellvertretenden Leitungen sind durch Stundenumverteilungen innerhalb der Teams oder Neueinstellungen aufzufangen.
Die Umsetzung kann zum 01.08.2023 erfolgen.
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Die zusätzlich entstehenden Personalkosten werden im Rahmen der Defizitdeckung mit den Trägern abgerechnet.
In den Kindertagesstätten der Gemeinde Hohenhameln werden die Leitungsstunden für die stellvertretenden Leitungen ab dem 01.08.2023 zusätzlich um folgende Wochenstunden erhöht: AWO Kindertagestätte Bierbergen: 7 AWO Kindertagesstätte Clauen: 11 ev.-luth. Kindertagesstätte Equord: 11 AWO Kindertagesstätte Hohenhameln: 14 ev.-luth. Kindertagesstätte Hohenhameln: 22 AWO Kindertagesstätte Mehrum: 7 Kinderkrippe Soßmar: 3
Die zusätzlich entstehenden Personalkosten werden im Rahmen der Defizitdeckung mit den Trägern abgerechnet.
Die Haushaltsansätze für die Folgejahre sind entsprechend anzupassen.
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