Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2016/082  

 
 
Betreff: Entlassung des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters aus dem Ehrenbeamtenverhältnis
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Wolters
Federführend:FD 21 Ordnung Bearbeiter/-in: Wolters, Reiner
Beratungsfolge:
Feuerschutzausschuss Anhörung
27.10.2016 
Sitzung des Feuerschutzausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
03.11.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag auf Entlassung  

Der Feuerwehrkamerad Ernst-Friedrich Ebeling ist seit dem 01. Juli 2001 stellvertretender Gemeindebrandmeister der Gemeinde Hohenhameln. Seine aktive Amtszeit endet aufgrund der Altersgrenze nach § 20 Abs. 4 des Nds. Brandschutzgesetzes am 31. Januar 2017.

Aufgrund der Neubesetzung des Amtes eines Gemeindebrandmeisters für die Gemeinde Hohenhameln (siehe Beschlussvorlage-Nr. 2016/079) sowie der gleichzeitigen Neuwahl von zwei stellvertretenden Gemeindebrandmeistern für die Gemeinde Hohenhameln anlässlich der 4. Gemeindekommandositzung am 29. September 2016 (siehe Beschlussvorlagen-Nr. 2016/080 und 2016/081) hat Ebeling schriftlich beantragt, ihn vorzeitig aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen und zwar mit der Ernennung der Nachfolger. Der Antrag ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Die Entlassung des Feuerwehrkameraden Ernst-Friedrich Ebeling aus dem Ehrenbeamtenverhältnis sollte somit zum 03. November 2016 erfolgen.

Für seine Dienste um die Gemeindefeuerwehr sollen ihm Dank und Anerkennung ausgesprochen werden.

 

 


Der stellvertretende Gemeindebrandmeister Ernst-Friedrich Ebeling, wohnhaft in Hohenhameln-Harber, Wiedhof 5, wird zum 03. November 2016 auf seinen Antrag hin aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen. Für seine Dienste und Verdienste um die Gemeindefeuerwehr werden ihm Dank und Anerkennung ausgesprochen. Hierüber wird eine Urkunde gefertigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag auf Entlassung (293 KB)