Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Feuerwehrkamerad Ernst-Friedrich Ebeling ist seit dem 01. Juli 2001 stellvertretender Gemeindebrandmeister der Gemeinde Hohenhameln. Seine aktive Amtszeit endet aufgrund der Altersgrenze nach § 20 Abs. 4 des Nds. Brandschutzgesetzes am 31. Januar 2017. Aufgrund der Neubesetzung des Amtes eines Gemeindebrandmeisters für die Gemeinde Hohenhameln (siehe Beschlussvorlage-Nr. 2016/079) sowie der gleichzeitigen Neuwahl von zwei stellvertretenden Gemeindebrandmeistern für die Gemeinde Hohenhameln anlässlich der 4. Gemeindekommandositzung am 29. September 2016 (siehe Beschlussvorlagen-Nr. 2016/080 und 2016/081) hat Ebeling schriftlich beantragt, ihn vorzeitig aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen und zwar mit der Ernennung der Nachfolger. Der Antrag ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Entlassung des Feuerwehrkameraden Ernst-Friedrich Ebeling aus dem Ehrenbeamtenverhältnis sollte somit zum 03. November 2016 erfolgen. Für seine Dienste um die Gemeindefeuerwehr sollen ihm Dank und Anerkennung ausgesprochen werden.
Der stellvertretende Gemeindebrandmeister Ernst-Friedrich Ebeling, wohnhaft in Hohenhameln-Harber, Wiedhof 5, wird zum 03. November 2016 auf seinen Antrag hin aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen. Für seine Dienste und Verdienste um die Gemeindefeuerwehr werden ihm Dank und Anerkennung ausgesprochen. Hierüber wird eine Urkunde gefertigt.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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