Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Das für eine Entscheidung zuständige Verkehrsamt Landkreis Peine hat zum anliegenden Antrag wie folgt Stellung genommen: Die Straße „Am Schulzentrum“ befindet sich innerhalb einer 30-Zone. Die Straße wird überwiegend von Eltern, die ihre Kinder mit dem Pkw zur Schule bringen (Elterntaxi), sowie von Linienbussen befahren. Die Kinder der Kita werden in Begleitung eines Erwachsenen in die Kita geleitet. Sie sind nicht allein als Verkehrsteilnehmer unterwegs. Zu der gewünschten Aufstellung des Verkehrszeichens 136 (Kinder) ist festzustellen, dass das Zeichen nur angeordnet werden darf, wo die Gefahr besteht, dass Kinder häufig ungesichert auf die Fahrbahn laufen und eine technische Sicherung nicht möglich ist. Die Anordnung des Zeichens ist in Tempo 30-Zonen in der Regel nicht erforderlich. Die Kinder der Kita können nicht ungesichert auf die Fahrbahn laufen, da das Gelände eingezäunt und der Zugang gesichert ist. Zu den Kindern der weiterführenden Schulen ist anzumerken, dass diese bereits in der Grundschule Verkehrserziehung mit der damit verbundenen sog. „Fahrradprüfung“ abgelegt haben und grundsätzlich wissen, wie sie sich im Straßenverkehr zu verhalten haben. In wie weit technische Sicherungen nötig oder ergänzt werden können, kann seitens des Verkehrsamtes nicht beurteilt werden. Hier kann evtl. der Mitarbeiter des Polizeikommissariats Peine, Herr Ahrens, behilflich sein. Er ist für Präventionsarbeit in Kitas, Schulen usw. zuständig und sucht die Einrichtungen auch auf. Verkehrsberuhigungen in Form von Aufpflasterungen, Kölner Tellern, Berliner Kissen usw. sollen nach der letzten Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in 30-Zonen nicht mehr eingebaut werden. Abschließend ist festzustellen, dass die Aufstellung des Verkehrszeichens „Kinder“ nicht anzuordnen ist. Zusätzlich zu der Stellungnahme des LK Peine wird angemerkt, dass nach dem derzeitigen Planungsstand des Radverkehrskonzeptes der Ortschaft Hohenhameln vorgesehen ist, die Straße „Am Schulzentrum“ für den Radverkehr zu nutzen. Da noch nicht absehbar ist welche baulichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, sollten Fahrbahnverengungen in der Straße zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.
Der Antrag wird abgelehnt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||