Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Seitens des zuständigen Verkehrsamts Landkreis Peine wurde zum anliegenden Antrag mitgeteilt, dass man gern bereit ist eine SDR-Messung außerhalb der Ferienzeit für eine Woche (üblicher Zeitraum) in der „Jägerstraße“ durchzuführen. Anhand der einwöchigen Auswertung lässt sich das Verhalten der Verkehrsteilnehmer sehr gut erkennen und ist völlig ausreichend. Der gewünschte Standort der SDR-Anlage muss noch mitgeteilt werden. Weiterhin wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass es sich bei der „Jägerstraße“ um eine Landesstraße handelt und geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen auf qualifizierten Straßen nach geltendem Recht derzeit nicht zulässig sind. Zudem liegt die Zuständigkeit für bauliche Maßnahmen an der Straße bei der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel.
1. Eine vom Ortsrat Soßmar beantragte 4-wöchige SDR-Messung wird abgelehnt.
2. Die seitens des Verkehrsamts Landkreis Peine vorgeschlagene einwöchige SDR-Messung soll verwaltungsseitig beantragt werden.
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