Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion: a) Aufhebung des Teilbeschlusses zum Antrag 2020/092 von Herrn Habermann zur Entnahme von Grundwasser in der Gemarkung Clauen, hier Punkt 2. Antrag auf Verlegung einer unterirdischen Beregnungsleitung auf gemeindlichen Flächen. b) Die Verlegung einer Beregnungsleitung über gemeindeeigene Flächen wird Herrn Habermann nicht gestattet.
Die Beschlussvorlage 2023/022 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 16.02.2023 in den Ortsrat Clauen und den Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz verwiesen.
Der Sachverhalt ergibt sich aus der Anlage.
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Nach Beratung.
Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Region Hannover:
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Diese Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen
Diese Beschlussvorlage hat
nachfolgende finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahme dieser
Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:
€
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im
Haushaltsplan veranschlagt?
Ja
Haushaltsansatz
insgesamt
€
bei Produkt
Nein
Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?
Nein
Ja
bei Produkt
Deckung durch Produkt
Sachkonto
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja
Nein
überplanmäßige Aushabe in Höhe von
€
Deckung durch Produkt
Sachkonto
Gibt es Folgekosten?
Nein
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:
€
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:
€
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:
€
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein
Ja
in Höhe von
€
bei Sachkonto
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft
Nein
Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion: a) Aufhebung des Teilbeschlusses zum Antrag 2020/092 von Herrn Habermann zur Entnahme von Grundwasser in der Gemarkung Clauen, hier Punkt 2. Antrag auf Verlegung einer unterirdischen Beregnungsleitung auf gemeindlichen Flächen. b) Die Verlegung einer Beregnungsleitung über gemeindeeigene Flächen wird Herrn Habermann nicht gestattet.