Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der bisherige Gemeindebrandmeister der Gemeinde Hohenhameln, Günther Becker, ist aufgrund der Altersgrenze nach § 20 Abs. 4 des Nds. Brandschutzgesetzes aus dem aktiven Dienst ausgeschieden. Er ist somit zum 30. September 2016 Kraft Gesetz aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen. Für seine Dienste um die Gemeindefeuerwehr sollen ihm Dank und Anerkennung ausgesprochen werden. Hierüber wird eine Urkunde gefertigt. Anlässlich der 4. Gemeindekommandositzung am 29. September 2016 wurde der Feuerwehrkamerad Stefan Meißner, wohnhaft in Hohenhameln-Soßmar, Klintstraße 18, zum Gemeindebrandmeister der Gemeinde Hohenhameln gewählt. Die für die Übernahme des Amtes eines Gemeindebrandmeisters für die Gemeinde Hohenhameln erforderlichen Lehrgänge sind von S. Meißner absolviert worden. Seine Ernennung zum Gemeindebrandmeister für die Gemeinde Hohenhameln sollte zum 03. November 2016 erfolgen.
Der Feuerwehrkamerad Stefan Meißner, wohnhaft in Hohenhameln-Soßmar, Klintstraße 18, wird für eine 6-jährige Amtszeit, beginnend mit dem 03. November 2016, zum Gemeindebrandmeister für die Gemeinde Hohenhameln berufen und in das Ehrenbeamtenverhältnis übernommen.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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