Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Windpark Bierbergen-Solschen GmbH & Co.KG plant die Errichtung und den Betrieb eines aus insgesamt fünf Windenergieanlagen (WEA) bestehenden Windparks in den Gemarkungen Bierbergen und Stedum. Die Gemeinde Hohenhameln stellt in diesem Zusammenhang den Bebauungsplan Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“ auf, der u.a. die Art und Lage notwendiger Ausgleichsmaßnahmen, die sich aufgrund der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz ergeben, regelt (s. Vorlage-Nr. 2023/036). Die Errichtung und der Betrieb des Windparks sind mit einem Eingriff in Natur und Landschaft verbunden, der durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren ist. Im vorliegenden Fall sind Ausgleichsmaßnahmen auf einer Fläche von insgesamt ca. 23.926 qm erforderlich. Die Ausgleichsflächenplanung ist durch ein Fachplanungsbüro in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt. Der beigefügte städtebauliche Vertrag sollte abgeschlossen werden, damit die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen durch den Betreiber geregelt ist.
Die Gemeinde Hohenhameln schließt den beigefügten städtebaulichen Vertrag über die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Zuge des Bebauungsplanes „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“, Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum, mit der Windpark Bierbergen-Solschen GmbH & Co.KG.
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