Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Mit Beschlussvorlage Nr. 2023/014 wurde dem Rat der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegt. Das Haushaltsjahr 2020 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresergebnis von 2.449.999,08 Euro, das sich aus einem Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis von 1.493.591,42 Euro und aus einem Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis von 856.417,66 Euro zusammensetzt. Gleichzeitig wird im Jahresabschluss 2020 noch ein Fehlbetrag aus Vorjahren von -1.466.765,16 Euro vorgetragen. Nach § 123 Absatz 1 Satz 1 NKomVG sind aus diesen Überschüssen jeweils Rücklagen zu bilden. Gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 10 in Verbindung mit § 110 Absatz 7 Satz 2 NKomVG ist der Überschuss nach Ausgleich des Fehlbetrages aus Vorjahren durch Beschluss des Rates den Überschussrücklagen zuzuführen. Daraus ergeben sich für 2020 folgende Werte:
Diese Rücklagen werden aufgrund des Beschlusses im darauffolgenden Haushaltsjahr 2021 gebildet und stellen auf der Passivseite der Bilanz in der Nettoposition separierte Überschüsse aus der Ergebnisrechnung zur Zukunftssicherung dar. Aus ihnen ist erkennbar, in welcher Höhe Schuldendeckungspotential aus dem Vermögen zur Verfügung steht und sie dienen dazu, künftige Fehlbeträge abzudecken.
Der Rat beschließt, aus dem Jahresabschluss 2020 nach § 123 Absatz 1 Satz 1 NKomVG über die Bildung folgender Rücklagen: a) Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 26.816,26 Euro, b) Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 956.417,66 Euro.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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