Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Nach § 96 Absatz 1 Satz 1 NKomVG bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlperiode aufgrund des Vorschlags der Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat. Nach dem Ergebnis für den Gemeinderat am 11.09.2016 ist vorschlagsberechtigt für die Ortschaft a) Bründelndie SPD-Fraktion, b) Ohlumdie CDU-Fraktion, c) Rötzumdie CDU-Fraktion.
a) Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wird für die Ortschaft Bründeln zur Ortsvorsteherin oder zum Ortsvorsteher bestimmt: ____________________________________________ b) Auf Vorschlag der CDU-Fraktion wird für die Ortschaft Ohlum zur Ortsvorsteherin oder zum Ortsvorsteher bestimmt: ____________________________________________ c) Auf Vorschlag der CDU-Fraktion wird für die Ortschaft Rötzum zur Ortsvorsteherin oder zum Ortsvorsteher bestimmt: ____________________________________________
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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