Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Rat beschließt gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 9 NKomVG über die Haushaltsatzung sowie das Investitionsprogramm. Gemäß § 112 Absatz 1 NKomVG ist für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der 1. Verwaltungsentwurf des Haushaltsplans 2023 wurde den Ratsmitgliedern am 22.12.2022 zunächst noch ohne Vorbericht und Übersichten zur Verfügung gestellt; zusätzlich ist er in vollständiger Fassung für das Bürgerinformationssystem dieser Beschlussvorlage zusammen mit dem Investitionsprogramm erneut als Anlage beigefügt. Die Ortsräte und Ortsvorsteher/innen wurden zum Haushalt erstmals im Sommer 2022 zu Wünschen und Anregungen gehört, die teilweise in den Entwurf eingearbeitet und zur Beratung in der Gruppe bzw. Fraktion im Übrigen vollständig in Form einer Liste erfasst und zur Verfügung gestellt werden. Die Eckdaten der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans entwickeln sich im Haushaltsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr wie folgt:
Insgesamt schließt der Gesamtergebnishaushalt im Entwurf für 2023 mit einem Jahresergebnis in Form eines Fehlbedarfs in Höhe von -2.246.500 Euro. Dieses Jahresergebnis setzt sich aus einem ordentlichen Ergebnis von -3.094.000 Euro und einem außerordentlichen Ergebnis von +847.500 Euro zusammen. Im ordentlichen Ergebnishaushalt geht der Verwaltungsentwurf von ordentlichen Erträgen in Höhe von 17.988.200 Euro aus, die damit um 2.580.600 Euro höher ausfallen als im Vorjahr. Diese Verbesserungen liegen insbesondere an höheren Steuereinnahmen und allgemeinen Zuwendungen; insbesondere die wesentlichen Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der Gewerbesteuer und der Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzhausgleich werden aufgrund der Vorjahresergebnisse und der vorliegenden Orientierungsdaten höher als zuvor eingeplant . Bei den ordentlichen Aufwendungen geht der Entwurf von 21.082.200 Euro aus, die damit um 3.606.200 Euro über den Ansätzen des Vorjahres liegen. Hier entstehen Mehraufwendungen insbesondere in den Bereichen Personalaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Transferaufwendungen. Allein letztere steigen gegenüber 2022 um 1.103.100 Euro durch erhebliche Kostensteigerungen bei den Kindertagesstätten (trotz Verbesserungen der Kostenbeteiligung des Landkreises Peine nach Abschluss einer neuen Vereinbarung) und der Kreisumlage. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen schlagen insbesondere erhebliche Preissteigerungen in Folge des Ukraine-Krieges für die Beschaffung von Strom und Gas zu Buche, nachdem die bisherigen Lieferverträge zum 31.12.2022 abgelaufen sind. Der Saldo des ordentlichen Ergebnisses beläuft sich damit auf einen Fehlbedarf von -3.094.000 Euro. In der Vergangenheit konnte der Fehlbedarf aus dem ordentlichen Haushalt durch Erträge aus der Vermarktung von Baugrundstücken im außerordentlichen Haushalt kompensiert werden. Auch auf diesen Bereich wirkt sich die Ukraine-Krise aus, indem die Verkäufe aufgrund der wirtschaftlichen Lage und der erheblichen Preis- und Zinssteigerungen deutlich zurückgegangen sind. Gegenüber dem Vorjahr werden statt 2.070.000 Euro 2023 nur 847.500 Euro geplant, so dass als Saldo aus ordentlichem und außerordentlichem Haushalt ein Jahresergebnis als Fehlbedarf in Höhe von -2.246.500 Euro stehen bleibt.
Der Finanzhaushalt hat zwar keine unmittelbare Bedeutung für den Haushaltsausgleich, spielt aber eine maßgebliche Rolle bei der Sicherstellung der Liquidität. Er unterteilt sich jeweils in Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, für Investitionstätigkeit und für Finanzierungstätigkeit. Im Entwurf des Gesamtfinanzhaushalts steigt die Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 2.605.100 Euro auf 17.263.800 Euro. Ursächlich dafür sind analog zum Ergebnishaushalt höhere Einzahlungen bei Steuern sowie allgemeinen Zuwendungen. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 3.618.900 Euro auf 20.080.800 Euro. Grund hierfür sind entsprechend höhere Personalauszahlungen, Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Transferauszahlungen. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt 2023 -2.817.000 Euro gegenüber -1.803.200 Euro im Vorjahr. Die Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit beträgt im Haushaltsentwurf 2023 17.137.400 Euro und liegt 8.675.900 Euro über den Ansätzen des Vorjahres. Zu den wesentlichen Einzelpositionen in diesen Ansätzen wird auf die Ausführungen im Vorbericht zum Haushaltsplan verwiesen. Den Auszahlungen stehen Einzahlungen für Investitionstätigkeit gegenüber, die sich insbesondere aus Erschließungsbeiträgen, Fördermitteln und Verkaufserlösen aus Grundstücksverkäufen zusammensetzen. Die Gesamteinzahlungen für Investitionstätigkeit betragen 4.825.200 Euro, so dass der Saldo aus Investitionstätigkeit -12.312.200 Euro beträgt. Als Konsequenz aus dem Saldo aus Investitionstätigkeit müssen für das Haushaltsjahr 2023 Kreditaufnahmen in Höhe dieses Saldos von 12.312.200 Euro veranschlagt werden. Gleichzeitig werden im Haushaltsjahr planmäßig 650.100 Euro getilgt, so dass sich der Darlehensbestand voraussichtlich um 11.662.000 Euro erhöhen wird. Die mittelfristige Finanzplanung bis einschließlich 2026 steht nach aktuellem Planungsstand unter vergleichbaren Vorzeichen. Die Folgejahre werden im Ergebnishaushalt wahrscheinlich ebenfalls nicht ausgeglichen sein, die zu erwartenden Fehlbedarfe liegen zwischen -2.614.100 Euro und -3.302.900 Euro. Im Finanzhaushalt wird 2024 nochmals ein negativer Saldo aus Investitionstätigkeit erwartet, der zu vorgesehenen Darlehensaufnahmen von 367.500 Euro führt; angesichts der dann zu erwartenden Tilgung von 872.600 Euro erfolgt aber bereits ein Abbau der Verschuldung um 505.100 Euro, der sich in den Jahren 2025 und 2026 ohne voraussichtliche Neuverschuldung fortsetzen wird. Zu weiteren Einzelheiten der geplanten Haushaltsansätze wird auf die Ausführungen im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf verwiesen. Außerdem werden nach Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs eintretende Veränderungen wie bisher üblich zu den jeweiligen Sitzungen der Ausschüsse und des Rats in Form einer Änderungsliste zur Verfügung gestellt.
Nach § 110 Abs. 8 NKomVG ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn u.a. der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Zum Ausgleich des Ergebnishaushalts in der Haushaltsplanung sind mehrere Stufen vorgesehen. Wird der geforderte Ausgleich von Erträgen und Aufwendungen im selben Kalenderjahr nicht erreicht und schließt die Haushaltsplanung mit einem Fehlbedarf ab, können in einer zweiten Stufe aus Überschüssen in der Vergangenheit angesammelte Überschussrücklagen zum Ausgleich herangezogen werden. Die Jahresabschlüsse für 2020 und 2021 wurden vom Rat zwar noch nicht beschlossen, weisen aufgrund des Fortschritts bei der Prüfung aber sehr wahrscheinliche Überschüsse von 2.449.999,08 Euro bzw. 204.696,30 Euro aus, mit denen sich aus einem verbliebenen Fehlbedarf zum 31.12.2019 Überschussrücklagen im Haushaltsjahr 2022 von rd. 1.180.000 Euro ergeben, über die der Rat zu gegebener Zeit zu beschließen. Unter Verrechnung dieser Überschussrücklagen verbliebe im Ergebnishaushalt 2023 ein Fehlbedarf von 1.066.500 Euro.
Da ein Vorgriff auf Haushaltsmittel der Zukunft in der nächsten Stufe nicht möglich ist, da diese Jahre ebenfalls Fehlbedarfe ausweisen, bleibt weiterhin die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtend.
An dieser Stelle kommt die Anwendung von § 182 Abs. 5 NKomVG in Betracht, der zur Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine für die kommunale Haushaltswirtschaft Abs. 4 für entsprechend anwendbar erklärt. Danach kann die Vertretung beschließen, dass in dem betreffenden Haushaltsjahr ein Haushaltssicherungskonzept nicht aufgestellt wird, soweit wegen der Folgen des Krieges in der Ukraine u.a. der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Diese Voraussetzung liegt bei der Gemeinde Hohenhameln für das Haushaltsjahr 2023 vor, indem wegen Kriegsbedingter Folgen insbesondere erhebliche Mehraufwendungen bei der Miete für Flüchtlingsunterkünfte (+100.000 Euro), der Gebäudeunterhaltung für Flüchtlingsunterkünfte (+200.000 Euro), Beschaffungskosten für Strom und Gas (+888.000 Euro), Zinsen für Investitionsdarlehen (+132.000 Euro) sowie inflationsbedingte Tarifsteigerungen bei den Personalkosten (+61.000 Euro) entstehen. Insgesamt betragen die Mehraufwendungen wegen der Folgen des Krieges in der Ukraine damit mindestens 1.371.000 Euro und führen schließlich allein zum verbleibenden Fehlbedarf im Ergebnishaushalt.
Für den Beschluss der Vertretung ist der Begriff „Folgen des Krieges“ in der Ukraine im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und unter Berücksichtigung der örtlichen Begebenheiten angemessen auszulegen. Dessen ungeachtet sind die Kommunen unbedingt gehalten, dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in besonderem Maße Rechnung zu tragen. Allen Beteiligten muss bewusst sein, dass eine über ein sachgerechtes Maß hinausgehende Auslegung und Anwendung weitreichende Auswirkungen auf die Haushalte der Folgejahre haben kann. Dies sollte trotz der schwierigen Lage so weit wie möglich vermieden werden.
Die haushaltsrechtlichen Vorschriften sehen vor, dass die Fehlbeträge der Haushaltsjahre 2023 bis 2025 in der Bilanz gesondert ausgewiesen werden müssen und in einem Zeitraum von bis zu 30 Jahren gedeckt werden müssen.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 sowie das Investitionsprogramm bis 2026 werden erlassen.
Ein Haushaltssicherungskonzept wird gemäß § 182 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 NKomVG nicht aufgestellt.
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