Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 30.06.2022 beschlossen (Beschlussvorlage-Nr.: 2022/041-01) neben den Ratsmitgliedern nunmehr auch den Ortsratsmitgliedern und den Ortsvorsteher*innen bei Teilnahme am allgemeinen Ratsinformationssystem (ALLRIS) zusätzlich zur allgemeinen Aufwandsentschädigung einmalig je Kommunalwahlperiode 100,00 Euro zu zahlen. Die alte Satzung ist deshalb neuzufassen.
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über Aufwandsentschädigungen, Fahrtkosten und Verdienstausfall.
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