Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Beschlussvorlage 2022/95 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.09.2022 in den Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz verwiesen. Im Rahmen einer Straßensanierung im Vollausbau werden die Nebenanlagen nach den geltenden Bestimmungen grundsätzlich mit erneuert. Das bedeutet, bezogen auf den Antrag, dass die Querungen barrierefrei und weitestgehend als getrennte Überquerungsstellen mit differenzierter Bordhöhe und taktilen Elementen ausgebaut werden. Bei Erneuerungen der Oberflächen wie z.B. Deckensanierungen oder auch das Aufbringen der DSK wird eine Erneuerung der Nebenanlagen innerhalb der Vorbereitung auf die einzelne Baumaßnahme abgewogen. Die Erneuerung und damit einhergehende Umgestaltung von Nebenanlagen an Straßen, die nicht im Rahmen investiver Maßnahmen oder über Maßnahmen der Unterhaltung vorgesehen sind, werden punktuell in Verbindung mit den notwendigen örtlichen Reparaturarbeiten durchgeführt. Ein gemeindeweites Konzept, dass die allgemeine Umgestaltung der Einmündungsbereiche hin zu barrierefreien Querungen vorsieht, besteht aktuell nicht. Daraus folgend sind Maßnahmen, die über Reparaturarbeiten hinausgehen, finanziell nicht im Haushalt berücksichtigt. Für die anstehende Neuauflage des Straßenbauprogrammes sollte parallel dazu eine Bewertung der Nebenanlagen und eine darauf aufbauende Prioritätenliste zur Sanierung entstehen. Auf dieser Grundlage könnten dann die Nebenanlagen erneuert und die Überquerungsstellen, wie eingangs beschrieben, hergestellt werden. Bordsteinabsenkungen, die nicht im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme stehen, sollten in ganzen Straßenzügen nicht erfolgen, solange es kein Konzept für die Erneuerung der Nebenanlagen im gesamten Gemeindegebiet gibt. Verwaltungsseitig wird aus diesem Grund vorgeschlagen, den Antrag abzulehnen.
Der Antrag wird abgelehnt.
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