Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Gemäß § 61 Absatz 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die Stellvertretung der oder des Vorsitzenden.
Die ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters vertreten in der bestimmten Reihenfolge die Ratsvorsitzende bzw. den Ratsvorsitzenden.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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