Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Beschlussvorlage 2022/91 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.09.2022 in den Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur verwiesen.
Der Sachverhalt ergibt sich aus der Anlage.
Die Ortsräte/Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sind in der Vergangenheit bereits an der jeweiligen örtlichen Gestaltung von neuen Spielplätzen beteiligt worden. Es gibt verwaltungsseitig keine Bestrebungen, diese geübte Praxis zu verändern. Von daher ist der Sinn dieses Teilaspektes in diesem Antrag nicht nachvollziehbar.
Gleichwohl ist als zukünftige Kinderfreundliche Kommune neben der üblichen Beteiligung der Ortsräte/Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher auch die Gemeindejugendpflege mit dem Votum der in der jeweiligen Ortschaft betroffenen Kinder maßgeblich in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Als Grundlage könnte der in diesem Jahr herausgebrachte "Spielplatz Guide" dienen.
Der Beschluss sollte von daher nicht nur auf den Spielplatz "Am Schildbaum" und damit auf den Ortsrat Hohenhameln beschränkt bleiben, sondern auf alle Ortschaften der Gemeinde Hohenhameln angewendet werden.
Die Ortsräte/Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher werden bei der jeweiligen örtlichen Gestaltung von neuen Spielplätzen beteiligt.
Als zukünftige Kinderfreundliche Kommune sind daneben auch die Gemeindejugendpflege mit dem Votum der in der jeweiligen Ortschaft betroffenen Kinder maßgeblich in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Als Grundlage könnte der in diesem Jahr herausgebrachte "Spielplatz Guide" dienen.
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