Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Rat wählt gemäß § 81 Absatz 2 Satz 1 NKomVG in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Bürgermeisters, die ihn vertreten bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses und der Verpflichtung der Abgeordneten sowie ihrer Pflichtenbelehrung. Soll es unter den Stellvertreterinnen und Stellvertretern eine Reihenfolge geben, wird diese vom Rat bestimmt. Vorschlagsberechtigt ist jedes Ratsmitglied und jede Fraktion oder Gruppe.
1. Aus den Reihen der Beigeordneten wird zur/zum 1. Stellvertretenden Bürgermeister/in gewählt:
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2. Aus den Reihen der Beigeordneten wird zur/zum 2. Stellvertretenden Bürgermeister/in gewählt: ___________________________________
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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