Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2022/093  

 
 
Betreff: Umgestaltung der zentralen Grünfläche (Dorfplatz) und des Straßenbereiches Lange Reihe (Abschnitt Jägerstraße - Severitstraße), in der Ortschaft Soßmar im Rahmen der Dorfentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Dorner, Thorsten
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
19.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
22.09.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Maßnahme zur Umgestaltung der zentralen Grünfläche (Dorfplatz) und des Straßenbereiches Lange Reihe (Abschnitt Jägerstraße - Severitstraße) in der Ortschaft Soßmar im Rahmen der Dorfentwicklung ist ein Projekt im Zusammenhang mit dem behindertengerechten Umbau der Bushaltestelle.

Hierbei ist eine Verlegung der bestehenden Bushaltestelle an die Ostseite der Straße „Lange Reihe“ neben dem Brinkgarten vorgesehen. Die bisherige asphaltierte Überfahrt vor der Haltestelle nördlich des Brinkgartens ist in dem bestehenden Ausmaß nicht mehr erforderlich. Und doppelt sich in der Verkehrsfunktion mit der dem nördlichen Ende der Langen Reihe.

Am 25.08.2022 fand in einer gemeinsamen Sitzung des Arbeitskreises Straßenraum und Mobilität (Dorfentwicklungsplanung Equord, Mehrum, Soßmar), des Ortsrates Soßmar sowie der Einladung gefolgten Anwohner die Vorstellung zur Verlegung der zentralen Bushaltestelle und Gestaltung der zentralen Grünfläche in Soßmar statt.

Es wurden zwei im Grundsatz verschiedene Machbarkeitsstudien zur geänderten Verkehrsführung unter Entfall einer Straßenanbindung zur Jägerstraße durch das Ingenieurbüro König aus Braunschweig vorgestellt. Der Variante 1 wurde einstimmig bei einer Enthaltung zugestimmt. Zusätzlich wurde sich dafür ausgesprochen, den Bereich als neuen Dorfmittelpunkt aufzuwerten und die Grünfläche entsprechend umzugestalten.

Der OR Soßmar hat in seiner Sitzung am 06.09.22 der mit den Ergänzungen versehenen Vorplanung einvernehmlich zugestimmt.

Folgende Maßnahmen sind geplant (siehe anliegenden Lageplan):

  • Änderung der Verkehrsführung wie anliegend dargestellt.
  • Ersatz der verbleibenden asphaltierten Fahrbahndecke und der bestehenden Gehwege durch gerumpeltes Gestaltungspflaster. Verwendung von Rampensteinen im Einmündungsbereich zur L 477.
  • Erweiterung der Grünfläche Brinkgarten mit Boulebahn, Sitzbankanlagen und grünräumliche Einfassung eines Multifunktionsraumes im Bereich der derzeitigen Bushaltestelle.
  • Anlage Staudenwiese im Bereich der derzeitigen Einmündung der Langen Reihe in die Jägerstraße.
  • Bereitstellung eines Standortes für das Busfahrer-WC neben dem Trafohaus und optische Eingrünung der technischen Bauwerke.
  • Im Rahmen der Entwurfsplanung ist auf dem Grünplatz noch der Standort für eine Tischtennisplatte abzustimmen.

Die Planung und Ausführung sollte parallel zum Umbau der Bushaltestelle 2023/24 umgesetzt werden. Mit Ablauf des Jahres 2022 endet planmäßig das Dorferneuerungsprogramm für Soßmar. Im Hinblick darauf, wäre ein DE-Antrag bis zum 30.09.2022 beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL) zu stellen.

Die vorläufige eigene Kostenschätzung hat Ausgaben in Höhe von rd. 600.000 € ergeben. Nach derzeitigem Stand wäre die Bewilligung einer Zuwendung bis zu einer Höhe von 65 % der Bruttokosten möglich. Verwaltungsseitig werden die erforderlichen Finanzmittel in den Haushaltsentwurf für 2023 eingestellt.

Da sich die Maßnahmen auch auf den Einmündungsbereich zur L 477 beziehen, ist mit dem Straßenbaulastträger eine Vereinbarung über den geplanten Ausbau abzuschließen.

Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle wurden bereits Förderanträge bei der LNVG und dem Regionalverband Großraum Braunschweig gestellt. Diese Maßnahme, die nicht Gegenstand des Dorfentwicklungsantrages ist, sollte bei einer entsprechenden Förderzusage auch bei einem ablehnenden Bescheid durch das ArL umgesetzt werden. Die Kosten betragen dafür voraussichtlich ca. 100.000,-€.

 

 

 

 

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  1. Es wird auf Grundlage der vorliegenden Vorplanung ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie im Rahmen der Dorfentwicklungsplanung Equord, Mehrum, Soßmar gestellt.
     
  2. Nach Vorlage des Förderbescheides sind die Ingenieursleistungen auszuschreiben und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

  1.  Nach Vorlage der Entwurfsplanung ist die Baumaßnahme öffentlich auszuschreiben und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

  1. Mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist eine Vereinbarung über den Ausbau im Einmündungsbereich zur L 477 abzuschließen.

 

  1. Bei einer Förderzusage durch die LNVG ist der barrierefreie Umbau der Haltestelle wie aus dem anliegenden Lageplan ersichtlich umzusetzen. Die dafür erforderlichen Arbeiten sind auszuschreiben und die Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

0,00

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

ca.

400.000,-

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

ca.

300.000,-

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

ca. 477.500,-

bei Sachkonto

541100 bzw. 547100

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Fördereinnahmen für den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle in Höhe von ca. 87.500,-€ und für die Dorfentwicklungsmaßnahme in Höhe von ca. 390.000,-€.

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Umgestaltung Lange Reihe (1204 KB)