Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Verwaltungsausschuss setzt sich gemäß § 74 Absatz 1 NKomVG zusammen aus 1. der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten, 2. Abgeordneten mit Stimmrecht (Beigeordnete) und 3. Abgeordneten mit beratender Stimme. In der ersten Sitzung des Rates werden nach § 75 Absatz 1 NKomVG die Beigeordneten sowie die Abgeordneten mit beratender Stimme bestimmt. Die Zahl der Beigeordneten beträgt in Gemeinden, deren Vertretung 14 bis 24 Abgeordnete hat, 4. Der Rat kann vor der Besetzung des Verwaltungsausschusses für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöht. Die Sitze werden nach §§ 75 Absatz 1 Satz 1, 71 Absatz 2 Satz 2 NKomVG entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl einzelner Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt. Nach dieser Berechnungsformel ergeben sich entsprechend der sich derzeit abzeichnenden Fraktions- und Gruppenbildung folgende Quotienten: Fraktion der SPD:11*6/23=2,87 Fraktion der CDU 8*6/23=2,09 Fraktion der FDP 2*6/23=0,52 Fraktion der GRÜNE 2*6/23=0,52 Die Verteilung der Sitze erfolgt dabei zunächst nach den Zahlen vor dem Komma. Daraus ergeben sich zunächst je zwei Sitze für die Fraktionen der SPD und der CDU. Die verbleibenden zwei Sitze erfolgen nach den höchsten beiden Zahlen nach dem Komma. Danach ergibt sich ein weiterer Sitz für die Fraktion der SPD. Die für den letzten zu vergebenden Sitz nächsthöchste Zahl nach dem Komma ist mit 0,52 für die Fraktionen der FDP und der GRÜNE zweimal vorhanden. Für diesen Fall gleicher Höchstzahlen sehen §§ 75 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 71 Absatz 2 Satz 5 NKomVG den Losentscheid vor. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung. Nach §§ 75 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2, 71 Absatz 4 Satz 1 NKomVG sind Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist, berechtigt, in den Verwaltungsausschuss ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden. Entsprechend der sich derzeit abzeichnenden Fraktions- und Gruppenbildung entfallen auf die Fraktion der SPD3 Beigeordnete, Fraktion der CDU2 Beigeordnete Der sechste Sitz als Beigeordnete oder Beigeordneter entfällt nach Losentscheid auf die Fraktion der FDP oder der GRÜNE; die den Losentscheid verlierende Fraktion ist berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden.
Für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses ist jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestimmen. Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander.
1.Die Zahl der Beigeordneten wird um 2 auf 6 erhöht.
2. Die Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss ergibt sich wie folgt: a) Bürgermeister1 Sitz b) SPD-Fraktion3 Sitze c) CDU-Fraktion2 Sitze d) FDP- Fraktion oder GRÜNE-Fraktion1 Sitz (Losentscheid) e) FDP-Fraktion oder GRÜNE-Fraktion1 Sitz(beratende Stimme)
3.Die Beigeordneten werden wie folgt bestimmt: a) von der SPD-Fraktion: Ratsmitglied:persönliche Vertretung: __________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________
b) von der CDU-Fraktion: Ratsmitglied:persönliche Vertretung: __________________________________________________ __________________________________________________ c) von der __________-Fraktion: Ratsmitglied:persönliche Vertretung: __________________________________________________
4. Das Mitglied mit beratender Stimme wird wie folgt bestimmt: Von der __________-Fraktion: Ratsmitglied:persönliche Vertretung: __________________________________________________
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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