Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2022/092  

 
 
Betreff: Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen in der Ortschaft Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Dorner, Thorsten
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
19.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Ortsrat Hohenhameln Anhörung
19.09.2022 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln abgelehnt   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
22.09.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2021014,20220825,Lageplan 01 Haltestellen Clauener Str  
2021014,20220825,Lageplan 02 Haltestellen Mehrzweckhalle  
2021014,20220825,Lageplan 03 Haltestellen Sparkassen und Kirche  
meilenstein-3feldrig  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Für die Bushaltestellen in Hohenhameln an der B494, Clauener Straße und Marktplatz, wurde am 28.05.2021 ein Zuwendungsantrag auf ÖPNV-Förderung des Landes Niedersachsens zum barrierefreien Ausbau gestellt.

Die Ausarbeitung erfolgte durch das Ingenieurbüro Metzing aus Seesen.

Der Antrag wurde mit Erteilung eines Zuwendungsbescheides am 02.03.2022 durch die LVNG positiv beschieden. Ebenso erfolgte seitens des Regionalverbandes Großraum Braunschweig zum 10.06.2022 ein Zuwendungsbescheid für die Maßnahmen.

Das Ingenieurbüro Metzing hat die anliegende Vorplanung erstellt und wird diese in der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses mit dem Ortsrat Hohenhameln am 19.09.2022 erläutern.

Die Bushaltestellen liegen an der B 494 und daher ist mit dem Straßenbaulastträger eine Vereinbarung über den geplanten Ausbau abzuschließen.

Entsprechend des einstimmigen Beschlusses des Arbeitskreises Straßenraum und Mobilität (Dorfentwicklung Equord, Mehrum und Soßmar) vom 25.08.2022 sollten neu zu errichtende Buswartehäuschen grundsätzlich aus der Serie „Meilenstein“ der Fa. Zimmermann GmbH aus Siegen entsprechend der erforderlichen Größe und gestalterisch in Anpassung an die jeweilige Ortslage gewählt werden.

 

 

 

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  1. Die Maßnahmen zum Umbau der Bushaltestellen an der „Clauener Straße“ Nord- und Südseite sowie „Marktplatz“ Ost- und Westseite werden entsprechend der Vorplanung des Ingenieurbüros Metzing GmbH aus Seesen durchgeführt. Am Standort „Clauener Straße“ kommt die aus der Anlage ersichtliche Basisvariante des Wartehäuschens aus der Serie „Meilenstein“ mit seitlichen Glaswänden zur Ausführung.

 

  1. Die erforderlichen Arbeiten sind auszuschreiben und der Auftrag ist an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

  1. Mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist eine Vereinbarung über den Ausbau der Haltestellen abzuschließen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

ca. 20.000,-

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                  300.000,-

bei Produkt

547100

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

ca.240.000,-

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

Max. 227.500,-

bei Sachkonto

547100

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Die Gegenfinanzierung teilt sich wie folgt auf:

LNVG: 75% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 195.000,- €, davon 5% bzw. höchstens 9.750,-€ nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

Regionalverband Großraum Braunschweig: 12,5% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 32.500,-€

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021014,20220825,Lageplan 01 Haltestellen Clauener Str (808 KB)      
Anlage 2 2 2021014,20220825,Lageplan 02 Haltestellen Mehrzweckhalle (780 KB)      
Anlage 3 3 2021014,20220825,Lageplan 03 Haltestellen Sparkassen und Kirche (875 KB)      
Anlage 4 4 meilenstein-3feldrig (154 KB)