Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2022/089  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Windenergieanlagen Kirchbergsfeld", Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum;
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
19.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
22.09.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
_Tab_3-2_4-2_WEA-Kirchbergsfeld  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 14.10.2021 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“, Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum, beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2021/065).

Diese erfolgte in der Zeit vom 10.01.2022 bis einschl. 09.02.2022. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 04.01.2022 unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt.

 

Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung erfasst und jeweils mit einem Beschlussvorschlag versehen.

Da es noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Ausgleichsfläche für den Eingriff ins Schutzgut Landschaftsbild gibt, wird der Bebauungsplan zu einem späteren Zeitpunkt dem Gemeinderat für den noch zu fassenden Satzungsbeschluss vorgelegt.

Der Vorhabenträger hat bereits den BImSch-Antrag für die Errichtung der Windenergieanlagen vorbereitet. Er hat darum gebeten, den Abwägungsbeschluss vorzuziehen, damit der Bebauungsplan Planreife erlangen kann. Der BImSch-Antrag könnte somit von der Genehmigungsbehörde, dem Landkreis Peine, bearbeitet werden.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 _Tab_3-2_4-2_WEA-Kirchbergsfeld (680 KB)