Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Jede Kommune muss nach § 12 NKomVG eine Hauptsatzung erlassen. In ihr ist zu regeln, was durch Rechtsvorschrift der Hauptsatzung vorbehalten ist. Andere für die Verfassung der Kommune wesentlichen Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden. Eine den Vorschriften des NKomVG entsprechende Hauptsatzung ist in der Anlage beigefügt.
Der Rat beschließt die Hauptsatzung.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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