Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Konstituierung des Rates besteht im Kern in der Wahl der bzw. des Ratsvorsitzenden gemäß § 61 Absatz 1 Satz 2 NKomVG. Erst danach hat sich der Rat als handlungsfähiges Organ konstituiert. Die Wahl steht deshalb am Anfang der Sitzung und wird nach § 61 Absatz 1 Satz 2 NKomVG unter Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Ratsmitgliedes (Altersvorsitzende/r) vorgenommen, indem die Vertretung aus der Mitte der Abgeordneten ihre Vorsitzende oder ihren Vorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode wählt. Vorschlags- und wahlberechtigt ist jedes Ratsmitglied, also auch der Bürgermeister, sowie als Mehrheit von Ratsmitgliedern die im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen. Wählbar sind jedoch nur Abgeordnete.
Wahl der oder des Ratsvorsitzenden nach Vorschlag.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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