Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2022/051-01  

 
 
Betreff: Antrag des Ratsmitgliedes Christian Strübe: Antrag zur Ausweitung der Kinderbetreuung in Soßmar und der Gemeinde Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL LangenhanBezüglich:
2022/051
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Witte, Karl-Heinz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
21.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
30.06.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag des Ratsmitgliedes Christian Strübe - Antrag zur Ausweitung der Kinderbetreuung in Soßmar und der Gemeinde Hohenhameln  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Beschlussvorlage 2022/51 wurde vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 19.04.2022 in den Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur verwiesen.

 

Zum Kindergartenjahr 2022/2023 stehen mit Eröffnung der neuen Kindertagesstätte Hohenhameln II insgesamt 120 Krippen- und 310 Kindergartenplätze im Gemeindegebiet zur Verfügung.

Im Krippenbereich können alle angemeldeten Kinder in einer Kindertagesstätte einen Platz erhalten. Nach derzeitigem Abgleich sind 2-3 Plätze unbesetzt.

Nach Abgleich der Kindergartenanmeldungen können derzeit Eltern für ca. 5 Kinder im kommenden Kindergartenjahr kein Platzangebot unterbreitet werden. Allerdings liegen für 5 I-Kinder noch keine Kostenanerkenntnisse vor. Nach Vorlage könnten dann die vorsorglich freigehaltenen Regelplätze auch vergeben werden, so dass auch die 5 Kinder, die derzeit noch kein Platzangebot haben, einen Platz angeboten bekommen können.

 

Nach erneutem Abgleich der Meldedaten ist die Kinderanzahl der Krippen- und Kindergartenjahrgänge für die Jahre 2022/2023, 2023/2024 und auch 2024/2025 konstant geblieben. Das bedeutet, auch in den folgenden vorgenannten Jahrgängen könnte es gelingen, gerade auskömmlich zu sein. Wenn man allerdings in Betracht zieht, dass die Baugebiete "Am Schildbaum", "Feldstraße" und "Kleines Siek" auch Bevölkerungszuwachs garantieren, wäre es wünschenswert, eine weitere Zwei-Gruppen-Kita zu planen.

 

Im Rahmen der dafür erforderlichen Planungen ist insbesondere ein geeigneter Standort zu ermitteln.

Dafür kommt grundsätzlich auch der vom Antragsteller genannte Standort in Soßmar in Frage; nach aktuellen Gesprächen aber auch die derzeitige Grünfläche vor der Mehrzweckhalle des Landkreises Peine.

Der Landkreis Peine hat in Aussicht gestellt, diese Fläche der Gemeinde Hohenhameln für die Errichtung einer Kindertagesstätte kostenlos zu übertragen. Bezüglich der Größe und umliegenden Infrastruktur ist diese Fläche grundsätzlich geeignet, so dass sie wirtschaftliche Vorteile bieten würde.

Darüber hinaus bietet sich vor allem der Kernort Hohenhameln für eine Neuerrichtung an, da der Schwerpunkt der Baugebiete in den nächsten Jahren mit "Am Schildbaum" und gegebenenfalls "Soßmarer Tor II" dort liegt. Die Verwaltung favorisiert deshalb diesen Standort.

 

Aus diesen Gründen wird verwaltungsseitig zu gegebener Zeit eine eigene Beschlussvorlage ausgearbeitet.

 

Bei der weiteren Planung einer Kindertagesstätte sollte allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass die Vergabe der letzten beiden Trägerschaften unter vergaberechtlichen Aspekten in einem Interessenbekundungsverfahren vorgenommen wurde. Dieses ist für zukünftige Vergaben nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch hinsichtlich der Transparenz und Objektivität weiterhin anzuwenden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Ablehnung.

 

Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Region Hannover:

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag des Ratsmitgliedes Christian Strübe - Antrag zur Ausweitung der Kinderbetreuung in Soßmar und der Gemeinde Hohenhameln (1403 KB)      
Stammbaum:
2022/051   Antrag des Ratsmitgliedes Christian Strübe: Antrag zur Ausweitung der Kinderbetreuung in Soßmar und der Gemeinde Hohenhameln   FD 10 Allgemeine Verwaltung   Vorlage
2022/051-01   Antrag des Ratsmitgliedes Christian Strübe: Antrag zur Ausweitung der Kinderbetreuung in Soßmar und der Gemeinde Hohenhameln   FD 11 Soziales   Vorlage