Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Gemäß § 57 NKomVG können sich zwei oder mehr Abgeordnete zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen. Fraktionen und Gruppen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Vertretung, im Hauptausschuss und in den Ausschüssen mit. Bedeutung haben Fraktionen und Gruppen u.a. für die Sitzverteilung im Hauptausschuss und den Ausschüssen sowie die Zuteilung der Ausschussvorsitze. Einzelheiten über die Bildung der Fraktionen und Gruppen sowie über deren Rechte und Pflichten regelt die Geschäftsordnung.
Die angezeigten Fraktionen und Gruppen werden zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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