Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl werden die Abgeordneten gemäß § 60 Satz 1 NKomVG vom Hauptverwaltungsbeamten förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Diese Verpflichtung ist durch den Bürgermeister wahrzunehmen. Mit der Verpflichtung wird sinnvollerweise die Pflichtenbelehrung durch den Hauptverwaltungsbeamten gemäß §§ 54 Absatz 3, 43 NKomVG verbunden. Diese Pflichtenbelehrung ist ebenfalls durch den Bürgermeister vorzunehmen. Der Hinweis ist aktenkundig zu machen, so dass die Belehrung von allen Ratsmitgliedern zu unterzeichnen ist.
Es wird vorgeschlagen, wie im Sachverhalt beschrieben zu verfahren.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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