Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2022/035  

 
 
Betreff: Bewerbung um Anerkennung als LEADER-Region - Fortschreibung des regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) der Börderegion
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Semper, Uwe
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
31.03.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
EntwicklungsstrategieBoerde2023-2027_Kurzfassung  
GO_LEADER_ Boerde2023-2027  
LAG-Zusammensetzung_Boerde_Fruehjahr2022  
KurzPraesi_REK_Boerderegion  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die vier Kommunen der Börderegion, Algermissen, Harsum, Hohenhameln und Sehnde, wollen auch in Zukunft ihre erfolgreiche, gemeinsame Zusammenarbeit in der ländlichen Entwicklung als Region fortführen. Die Börderegion hat zweimal am Förderungsprogramm ILE teilgenommen. Es wurden mehrere lokale Projekte in den Ortschaften der Börderegion, aber auch regional bedeutsame Gemeinschaftsprojekte, u. a. die Jobbörse, umgesetzt. Ein eindrucksvolles gemeinsames Projekt im touristischen Bereich ist beispielsweise die Entwicklung der Freizeitkarte für die Börderegion, die aufgrund der hohen Nachfrage 2019 bereits in der dritten Auflage erschienen ist. Als letztes gemeinsames Projekt wurden vier Landmarken entlang des 10ten Längengrades östlicher Länge in den vier Kommunen aufgestellt.

Um die Entwicklung der Börderegion weiter voranzutreiben, will sich die Börderegion nach Wegfall des ILE-Förderungsprogramms um eine Aufnahme ins LEADER-Förderungsprogramm bewerben. Dazu ist die Fortschreibung des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) aus der ILE-Förderungszeit erforderlich. Die Börderegion hat im Juli 2021 einen Antrag auf Förderung gestellt und am 06.08.2021 einen Zuwendungsbescheid zur Förderung erhalten. Das REK muss spätestens am 30.04.2022 dem Amt für regionale Landesentwicklung vorliegen.

Nur die Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes kann die Region in die Lage versetzen, die Strategieentwicklung in den aufgeführten Handlungsfeldern für eine nachhaltige Aufstellung als stabiler ländlicher Lebensraum zu aktivieren. Eine Aufnahme in das LEADER-Förderprogramm ist auf dem sich abzeichnenden und notwendigerweise einzuschlagenden Weg der entscheidende Schlüssel für den langfristigen Erfolg der Börderegion.

Eine Kurzfassung des fortgeschriebenen regionalen Entwicklungskonzeptes ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Im Folgenden werden die Voraussetzungen für die Förderung, das LEADER-Programm und die Bedeutung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) vorgestellt:

 

Regionales Entwicklungskonzept (REK)

Das Regionale Entwicklungskonzept (REK) bildet die Grundlage für die Förderung. Wesentlicher Inhalt des REK ist die Strategie der LEADER-Region für die zukünftige Entwicklung mit den wichtigen thematischen Schwerpunkten, sog. Handlungsfeldern. Zudem enthält das REK die Kriterien zur Auswahl und zur Förderung von Projekten. Eine wesentliche Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die einzelnen Projekte sich innerhalb der Handlungsfelder des REK "Börderegion" einordnen lassen. Diese Einordnung bildet die Fördergrundlage.

Die Struktur des REK ist vorgegeben. Der Aufbau des REK ist entsprechend folgender Gliederung zu strukturieren:

  1. Zusammenfassung

  2. Abgrenzung der Region

  3. Ausgangslage

  4. Evaluierung

  5. SWOT-Analyse

  6. Regionale Entwicklungsstrategie

  7. Einbindung der Bevölkerung

  8. Zusammensetzung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG)

  9. Struktur der LAG

10. Förderbedingungen

11. Projektauswahl

12. Finanzplan

13. Begleitung und Bewertung

 

Das LEADER-Programm

Die Abkürzung LEADER steht für "Liaison entre actions de développement de l'économie rurale" und bedeutet in etwa "Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft" und ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Das Programm ist Teil des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER). Ziel der Förderung ist die Unterstützung einer eigenständigen und nachhaltigen Regionalentwicklung in ländlichen Gebieten.

Mit dem Förderinstrument LEADER werden Regionen im ländlichen Raum unterstützt, die unter aktiver Beteiligung der lokalen Bevölkerung und Interessensgruppen regionale Entwicklungskonzepte erstellen und diese mit einem Regionalmanagement umsetzen. Jede Region bestimmt die Konzeptinhalte in einem intensiven partizipativen Abstimmungs- und Entwicklungsprozess selbst.

Am 18.06.2021 fand zum Start für zukünftige LEADER-Regionen eine Auftaktveranstaltung statt, in der das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) über die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen informierte.

Eine zentrale Rolle bei LEADER spielt die Lokale Aktionsgruppe (LAG).

Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Schritten:

  1. Potenzielle Projektträger reichen ihre Projektvorschläge zunächst bei dem eingesetzten Regionalmanagement / der Geschäftsstelle ein. Die Projekte werden für die LAG aufbereitet und dieser zur Beschlussfassung vorgelegt.
  2. Nach positiver Beschlussfassung durch die LAG erfolgt die eigentliche Antragstellung beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL).

 

Lokale Aktionsgruppe (LAG)

Die LAG besteht aus Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung der vier beteiligten Kommunen, sowie sogenannten Wirtschafts- und Sozialpartner*innen und anderen Vertreter*innen aus der Zivilgesellschaft (WiSo-Partner*innen). Zudem werden beratende Mitglieder zu den LAG-Sitzungen hinzugezogen. Hierfür sind Vertreter*innen aus der Bewilligungsbehörde Amt für regionale Landesentwicklung benannt worden, die die Aktivitäten der LAG mit der Verwaltungsbehörde koordiniert und die LAG im Finanzmanagement unterstützt. Auf der Ebene der Entscheidungsfindung müssen die Wirtschafts- und Sozialpartner*innen sowie andere Vertreter*innen der Zivilgesellschaft mindestens 50 % der lokalen Partnerschaft stellen. Die LAG wird in verschiedene Interessengruppen der Region geteilt, die die Ziele der Regionalen Entwicklungsstrategie widerspiegeln. Keine der Interessengruppen dürfen einen Anteil von mehr als 49% in der LAG innehaben.

Aufgaben der LAG sind die innere Organisation, die Aufgabe der Projektauswahl (einschl. -bewertung). Die LAG selbst oder ein aus der gebildetes Entscheidungsgremium entscheidet über die Vergabe der LEADER-Fördermittel in der Region. Ferner ist durch geeignete Festlegungen zum Antragsverfahren (Stichtagsregelung oder kontinuierliche Antragstellung) sicher zu stellen, dass für die Projektauswahl in der Regel eine ausreichende Anzahl an Projekten vorhanden ist.

Die LAG ist das regionale Kooperationsbündnis zur Steuerung des LEADER-Prozesses und zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie. In regelmäßigen Sitzungen entscheidet die LAG über die Durchführung eingereichter Projektideen und die Vergabe der Finanzmittel. Darüber hinaus zählen die Abstimmung und Festlegung strategischer Zielsetzungen zu den Aufgaben der LAG. Zur Koordinierung betreibt die LAG eine Geschäftsstelle, die durch die Stadt Sehnde gestellt wird. Die LAG wird im Prozess- und Projektmanagement durch ein Regionalmanagement unterstützt.

 

Finanzplan

Das REK enthält einen nach Jahren und LEADER-Teilmaßnahmen aufgeschlüsselten Finanzplan. Für die Mittelausstattung der LEADER-Regionen in Niedersachsen liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch keine konkreten Informationen seitens des Landes vor. Diese wird sich voraussichtlich an der Fläche und Einwohnerzahl der LEADER-Region bemessen.

Die Fördermittel für Laufende Kosten der LAG einschl. Regionalmanagement dürfen höchstens 25 % des angestrebten LEADER-Kontingents betragen.

In Regionen mit einem Gesamtkontingent von mehr als 1,5 Mio. Euro ist mindestens der Umfang einer Vollzeitstelle, bei einem Gesamtkontingent von mind. 2,5 Mio. Euro der Umfang vom mind. 1,5 Vollzeitstellen vorzusehen.

Der Finanzplan enthält außerdem Aussagen zur Sicherstellung der Kofinanzierung der EU-Mittel, ggf. eine Beschreibung regionaler Förderfonds, die für eine Kofinanzierung eingesetzt werden können.

Im Haushalt 2023 und den Folgejahren bis 2027 sind Mittel für die Finanzierung einzustellen. Eine Festlegung und Konkretisierung der benötigten Mittel kann erst nach Bekanntgabe der Mittelausstattung der LEADER-Regionen in Niedersachsen erfolgen. Trotzdem ist schon jetzt ein entsprechender Ratsbeschluss erforderlich. Von daher geht der Rat damit eine Selbstverpflichtung ein, die entsprechenden Haushaltsmittel in den Jahren 2023 bis 2027 in den jeweiligen Haushaltsplan mit aufzunehmen.

 

Anlage(n):

- Kurzfassung der Regionalen Entwicklungsstrategie

- Geschäftsordnung LAG Börderegion 2023-2027

- Zusammensetzung der LAG Börderegion

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

1.Regionales Entwicklungskonzept

Dem Regionalen Entwicklungskonzept (REK) wird zugestimmt. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) wird beauftragt sich mit dem REK für die Aufnahme der Börderegion ins LEADER-Programm zu bewerben.

2.Finanzplan

Dem im Regionalen Entwicklungskonzept aufgeführten Finanzplan wird zugestimmt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

        keine finanziellen Auswirkungen

        folgende finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr:

 

 

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

In den Haushaltsjahren 2023- 2027 sind Mittel einzustellen. Eine Konkretisierung der benötigten Mittel erfolgt nach der Bekanntgabe der Mittelausstattung der LEADER-Regionen in Niedersachsen.

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 EntwicklungsstrategieBoerde2023-2027_Kurzfassung (470 KB)      
Anlage 3 2 GO_LEADER_ Boerde2023-2027 (687 KB)      
Anlage 2 3 LAG-Zusammensetzung_Boerde_Fruehjahr2022 (55 KB)      
Anlage 4 4 KurzPraesi_REK_Boerderegion (2685 KB)