Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Gemäß § 63 des Niedersächsischen Schulgesetzes muss im Primarbereich der Schulträger Schulbezirke festlegen.
Aktuell wurde festgestellt, dass eine solche Satzung zur Festlegung von Schulbezirken für die Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Hohenhameln nicht existiert. Um der gesetzlichen Vorgabe gerecht zu werden, soll nun der notwendige Satzungsbeschluss herbeigeführt werden.
Der Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.
Die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft der Gemeinde Hohenhameln - inklusive des Schulbezirkes an der Grundschule Rosenthal/Schwicheldt und des Schulkindergartens in Gadenstedt wird beschlossen.
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