Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Nach § 5 Absatz 2 der Geschäftsordnung entscheidet der Rat darüber, welchem Ausschuss die Anträge zur Vorbereitung überwiesen werden sollen. Gehen Anträge nicht spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Ratssitzung ein und liegt keine Dringlichkeit nach § 6 der Geschäftsordnung vor oder findet innerhalb eines Monats nach Eingang eines Antrages keine Ratssitzung statt, entscheidet der Verwaltungsausschuss anstelle des Rates über die Ausschussverweisung. Der Antrag ist am 21.02.2022 eingegangen, die Ratssitzung findet am 31.03.2022 statt. Der Antrag wird deshalb zur Ausschussverweisung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses am 08.03.2022 gestellt.
Nach Beratung.
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