Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Mit Beschlussvorlage 073/2020 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln u.a. beschlossen, einen Antrag auf Fördermittel für die energetische Sanierung des Hallenbades Mehrum nach dem Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur zu stellen und die notwendigen Mittel für die Ausführung der Maßnahme im Haushaltsplan bereitzustellen. Nach § 12 Absatz 1 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung – KomHKVO -) soll durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden, bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung oberhalb einer von der Kommune festgelegten Wertgrenze (hier 500.000 Euro) beschlossen werden. Da zum damaligen Zeitpunkt der Beschlussfassung erfahrungsgemäß zu erwarten war, dass das Förderprogramm stark überzeichnet wird (wie sich im Nachhinein bestätigt hat) und zudem die Antragsfrist zu kurz für einen qualifizierten Wirtschaftlichkeitsvergleich war, wurde zunächst auf die Erstellung eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs verzichtet. Mit Aufnahme in das Förderprogramm und Bewilligung der beantragten Zuwendung am 29.11.2021 wird der erforderliche Wirtschaftlichkeitsvergleich jetzt nachgeholt und in der Anlage vorgelegt. Aus dem Fazit der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung geht hervor, dass die Sanierung die wirtschaftlichste Lösung gegenüber einem Neubau ist.
Der Wirtschaftlichkeitsvergleich wird zur Kenntnis genommen.
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