Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Nach § 5 Absatz 2 der Geschäftsordnung entscheidet der Rat darüber, welchem Ausschuss die Anträge zur Vorbereitung überwiesen werden sollen. Gehen Anträge nicht spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Ratssitzung ein und liegt keine Dringlichkeit nach § 6 der Geschäftsordnung vor oder findet innerhalb eines Monats nach Eingang eines Antrags keine Ratssitzung statt, entscheidet der Verwaltungsausschuss anstelle des Rates über die Ausschussverweisung. Der Antrag ist am 03.12.2021 eingegangen, die Ratssitzung findet am 27.01.2022 statt. Der Antrag wird deshalb zur Ausschussverweisung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses am 14.12.2021 gestellt.
Nach Beratung.
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