Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2016/059  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes "Hinter Wittenbergshof", Ortschaft Ohlum;
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ortsvorsteher Anhörung
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
22.09.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Hinter Wittenbergshof 1Änd Gebietsabgrenzung  

Der Bebauungsplan „Hinter Wittenbergshof“ ist bereits am 30.12.2008 in Kraft getreten. Sämtliche Grundstücke innerhalb des Plangebietes sind zwischenzeitlich mit Wohnhäusern bebaut.

 

Die Eigentümer des Grundstücks „Kuhtrift 39“ beabsichtigen aktuell die Errichtung einer Doppelgarage und den Umbau der vorhandenen Terrasse zu einem Kaltwintergarten. Bei einem Gesprächstermin beim Landkreis Peine, Fachdienst Bauordnung, wurde bemerkt, dass sich ein Teil des Grundstücks innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Grünfläche befindet. Offensichtlich entspricht das Liegenschaftskataster nach der vor Jahren erfolgten Vermessung nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Zur Korrektur dieser fehlerhaften Vermessung sollte der Bebauungsplan geändert werden und die öffentliche Grünfläche in ihrer tatsächlichen Größe dargestellt werden. Um die von den Grundstückseigentümern geplanten Bauvorhaben zu ermöglichen, sollte außerdem der Abstand der Baugrenze zu der öffentlichen Grünfläche von 5 m auf 3 m reduziert werden.

 

Die Grundstückseigentümer sind bereit, sich mit einem Drittel an den Planungskosten zu beteiligen. Hierüber sollte ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden.

 

Eine Gebietsabgrenzung ist als Anlage beigefügt.

 

 


1. Für den in der beigefügten Gebietsabgrenzung dargestellten Bereich wird eine 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter Wittenbergshof“, Ortschaft Ohlum, durchgeführt.

 

2. Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.

 

3. Mit den Eigentümern des Grundstücks „Kuhtrift 39“ ist ein städtebaulicher Vertrag bezüglich der anteiligen Übernahme der Planungskosten abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 750,00 EUR.

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:     50.000,00 EUR bei Produkt: 511100.
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 750,00 EUR
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ca. 500,00 EUR bei Sachkonto 3488001.
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hinter Wittenbergshof 1Änd Gebietsabgrenzung (122 KB)