Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Bebauungsplan „Hinter Wittenbergshof“ ist bereits am 30.12.2008 in Kraft getreten. Sämtliche Grundstücke innerhalb des Plangebietes sind zwischenzeitlich mit Wohnhäusern bebaut.
Die Eigentümer des Grundstücks „Kuhtrift 39“ beabsichtigen aktuell die Errichtung einer Doppelgarage und den Umbau der vorhandenen Terrasse zu einem Kaltwintergarten. Bei einem Gesprächstermin beim Landkreis Peine, Fachdienst Bauordnung, wurde bemerkt, dass sich ein Teil des Grundstücks innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Grünfläche befindet. Offensichtlich entspricht das Liegenschaftskataster nach der vor Jahren erfolgten Vermessung nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Zur Korrektur dieser fehlerhaften Vermessung sollte der Bebauungsplan geändert werden und die öffentliche Grünfläche in ihrer tatsächlichen Größe dargestellt werden. Um die von den Grundstückseigentümern geplanten Bauvorhaben zu ermöglichen, sollte außerdem der Abstand der Baugrenze zu der öffentlichen Grünfläche von 5 m auf 3 m reduziert werden.
Die Grundstückseigentümer sind bereit, sich mit einem Drittel an den Planungskosten zu beteiligen. Hierüber sollte ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden.
Eine Gebietsabgrenzung ist als Anlage beigefügt.
1. Für den in der beigefügten Gebietsabgrenzung dargestellten Bereich wird eine 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter Wittenbergshof“, Ortschaft Ohlum, durchgeführt.
2. Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.
3. Mit den Eigentümern des Grundstücks „Kuhtrift 39“ ist ein städtebaulicher Vertrag bezüglich der anteiligen Übernahme der Planungskosten abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 750,00 EUR.
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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