Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Jede Kommune muss nach § 12 NKomVG eine Hauptsatzung erlassen. In ihr ist zu regeln, was durch Rechtsvorschrift der Hauptsatzung vorbehalten ist. Andere für die Verfassung der Kommune wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden.
Eine den Vorschriften des NKomVG entsprechende Hauptsatzung ist in der Anlage beigefügt. Dieser Entwurf entspricht im Wesentlichen der bisherigen Fassung unter Anpassungen aus der aktuellen Mustersatzung der kommunalen Spitzenverbände und soll die bestehende Satzung ersetzen.
Änderungen gegenüber der bisher geltenden Fassung wurden insbesondere bei den Regelungen zu Verkündungen und öffentlichen Bekanntmachungen (§ 9), Film- und Tonaufnahmen in Fachausschüssen (§ 11 Abs. 4) sowie verschiedenen Wertgrenzen (§ 4) vorgenommen.
Der Rat beschließt die Hauptsatzung.
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