Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Zu den für das Verfahren des Ortsrates geltenden Vorschriften für den Rat gemäß § 91 Absatz 5 NKomVG zählt auch die Geschäftsordnung des Rates mit seinen Regelungsbereichen. In seiner Geschäftsordnung regelt der Rat damit auch die Einzelheiten des Verfahrens des Ortsrates für diesen.
Die den Ortsrat betreffenden Bestimmungen werden erst mit der Bekanntgabe an den Ortsrat wirksam.
Die Bekanntgabe der vom Rat beschlossenen Geschäftsordnung der Gemeinde Hohenhameln für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften sowie die Ortsräte wird zur Kenntnis genommen.
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