Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Seit einigen Jahren wird in der Grundschule Hohenhameln/Clauen eine Sommerferienbetreuung angeboten. Erstmalig fand/indet in diesem Jahr die Betreuung auch in den kompletten Oster- und Herbstferien statt und wird vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Peine durchgeführt. Die wöchentlichen Kosten sind mit 120,00 €/Kind festgelegt. Mit diesem Betrag sollen anteilig die Verpflegungs-, Bastelmaterial- und Personalkosten gedeckt werden. Im Vergleich dazu wurden die Vorjahre mit 90 € je Woche abgerechnet. Hinzu kamen allerdings noch Kosten für kleine Ausflüge, so dass ca. 100,00 € zu zahlen waren.
In den diesjährigen Osterferien wurden 4 Kinder in der 2. Ferienwoche betreut. Die 1. Woche wurde nicht nachgefragt. In den Sommerferien waren 8, 5, 6 und 3 Kinder über den Zeitraum von 4 Wochen in der Ferienbetreuung. Für die Herbstferien liegen derzeit für die 1. Woche 3 Anmeldungen vor. Die 2. Woche wurde nicht nachgefragt. Diese Betreuung ist abgesagt.
Bei den Eltern wurde bereits nachgefragt, warum die von ihnen geforderte und ausgeweitete Betreuung keinen Zuspruch gefunden hat. Konkrete Aussagen wurden gegenüber der Verwaltung und dem Paritätischen nicht getroffen.
Damit der Paritätische für das nächste Jahr planen kann, sollte über die weitere Durchführung einer Ferienbetreuung beraten werden.
Es wird vorgeschlagen, auch weiterhin eine Betreuung anzubieten. Allerdings sollte diese nur noch in 3 Wochen der Sommerferien stattfinden. In den Oster- und Herbstferien sollte die Betreuung nur durchgeführt werden, wenn mindestens 8 Kinder frühzeitig angemeldet werden. Sollte dieses nicht der Fall sein, wird die Betreuung rechtzeitig abgesagt.
Der Verwaltungsausschuss möge wie folgt beschließen: 1) Auch im nächsten Jahr wird eine Ferienbetreuung in 3 Wochen der Sommerferien angeboten.
2) Die Betreuung in den Oster- und Herbstferien wird nur durchgeführt, wenn mindestens 8 Anmeldungen vorliegen.
3) Die Kosten werden weiterhin mit 120,00 € je Woche festgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Mit den Eltern werden anteilig die Betreuungskosten abgerechnet.
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