Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Rat wählt gemäß § 81 Absatz 2 Satz 1 NKomVG in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Bürgermeisters, die ihn vertreten bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses und der Verpflichtung der Abgeordneten sowie ihrer Pflichtenbelehrung. Soll es unter den Stellvertreterinnen und Stellvertretern eine Reihenfolge geben, wird diese vom Rat bestimmt. Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter führen in Gemeinden die Bezeichnung stellvertretende Bürgermeisterin oder stellvertretender Bürgermeister.
Vorschlagsberechtigt ist jedes Ratsmitglied und jede Fraktion oder Gruppe.
Aus den Reihen der Beigeordneten wird zu stellvertretenden Bürgermeisterinnen oder stellvertretenden Bürgermeistern gewählt:
a) __________________________________________________ b) ___________________________________________________ c) ___________________________________________________
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