Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
In der Sitzung des Rates am 24.06.2021 wurde mit Beschlussvorlage Nr. 2021/031 der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen. In der gleichen Sitzung wurde der Tagesordnungspunkt Entlastung des Bürgermeisters von der Tagesordnung abgesetzt.
Nach weiterer Sachaufklärung – siehe anliegende Ergänzung der Stellungnahme zum Bericht des Rechnungsprüfungsamtes – wird der Tagesordnungspunkt erneut vorgelegt.
Nach § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Damit beschließt die Vertretung, dass sie dem Bürgermeister das Vertrauen für seine Amtsführung ausspricht, die Ausführung und das Ergebnis der Haushaltsführung der Kommune billige und keine haushaltswirtschaftlichen oder haushaltsrechtlichen Beanstandungen erhebe.
Das Rechnungsprüfungsamt beanstandet im Prüfungsbericht zwar vergaberechtliche Mängel aus einer Sonderprüfung, die für die Entlastung relevante Einhaltung der haushaltswirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Bestimmungen wird in den Schlussbemerkungen aber bestätigt. Gründe für eine Versagung der Entlastung liegen damit nicht vor.
Der Rat erteilt dem Bürgermeister nach § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG Entlastung für den Jahresabschluss 2018.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||