Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Am 25.06.2020 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die Vergaberichtlinien zur Bestimmung von Wertgrenzen und Maßgaben für die Vergabe öffentlicher Aufträge über Liefer- Dienst- und Bauleistungen beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2020/027).
In der Praxis hat sich gezeigt, dass es zweckmäßig ist, die relativ niedrige Wertgrenze für Dienstleistungsaufträge an freiberuflich Tätige (Ziffer 4 der Vergaberichtlinie) zu erhöhen. Diese sollte von ursprünglich 1.000 € auf 10.000 € ohne Umsatzsteuer erhöht werden.
In der Anlage befindet sich der Entwurf der Richtlinie, in dem die Änderung bereits eingearbeitet wurde.
Der Gemeinderat beschließt die geänderten gem. § 28 KomHKVO erlassenen Vergaberichtlinien der Gemeinde Hohenhameln zur Bestimmung von Wertgrenzen und Maßgaben für die Vergabe öffentlicher Aufträge über Liefer-, Dienst- und Bauleistungen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||