Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Da es aufgrund der geringen Anzahl von Wählerinnen und Wählern nicht mehr zulässig ist, dass die Ortschaft Rötzum einen eigenständigen Wahlbezirk bildet, wurde bereits zur Bundestagswahl 2017 die Ortschaft Rötzum dem Wahlbezirk Ohlum zugeordnet. Dies hat aber zur Folge, dass der Gemeinderat nicht mehr wie bisher die Ortsvorsteherin/den Ortsvorsteher aufgrund des Vorschlags der Fraktion, deren Mitglieder der Partei angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsmitglieder die meisten Stimmen erhalten hat, bestimmen kann. Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz kann für Ortschaften mit bis zu 150 Einwohnern ein abweichendes Verfahren geregelt werden. Es ist somit eine neue Regelung für die Ortschaft Rötzum zu treffen.
Der Gemeinderat sollte die Ortsvorsteherin/den Ortsvorsteher für die Ortschaft Rötzum bestimmen.
Die Ortsvorsteherin wurde angehört.
Die Hauptsatzung ist entsprechend anzupassen.
Der Rat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenhameln.
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