Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den vorgenannten Bebauungsplan gefasst (siehe Vorlage Nr. 2019/96). Es ist vorgesehen, eine Örtliche Bauvorschrift zu dem Bebauungsplan zu erlassen, die die Anforderungen an die Gestaltung der Dachformen und der Dachdeckung regelt. Der Planentwurf mit Begründung befindet sich in der Anlage. Die Erschließung ist gem. § 123 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde. Durch § 11 Abs. 1 BauGB hat der Gesetzgeber den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, die Erschließung durch städtebaulichen Vertrag (Erschließungsvertrag) auf einen Dritten zu übertragen. Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) plant die Erschließung und Vermarktung des Baugebietes in Bründeln. Aus diesem Grund sollte ein städtebaulicher Vertrag (Erschließungsvertrag) mit der NLG und dem Wasserverband Peine abgeschlossen werden. Nach Abschluss der Verhandlungen wird der Vertragsentwurf dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Ortsvorsteher der Ortschaft Bründeln hat seine Zustimmung zum Bebauungsplan mit dem anliegenden Schreiben vom 13.06.2021 erteilt. Die Anmerkungen/Anregungen könnten ggf. überwiegend in dem o.g. noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Erschließungsvertrag) berücksichtigt werden.
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