Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2021/041  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes "Überm Berge II", Ortschaft Bierbergen, im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB;
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL BrandesAktenzeichen:622-55 II/1.
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ortsrat Bierbergen Anhörung
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
21.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
24.06.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Gebietsabgrenzung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Bebauungsplan „Überm Berge II“, Ortschaft Bierbergen, wurde seiner Zeit für die Errichtung der Kita Bierbergen aufgestellt und ist am 14.12.2004 in Kraft getreten. Weiterhin sind in dem Planbereich einige Wohnbaugrundstücke vorgesehen, welche mit einer Stichstraße erschlossen werden sollten.

Ein Großteil der noch freien Baugrundstücke wurde zwischenzeitlich weiterveräußert, einschließlich der Fläche für die geplante öffentliche Stichstraße. Die neuen Eigentümer beabsichtigen, die Erschließung über ihre private Fläche durchzuführen. Die Straßenverkehrsfläche könnte somit entfallen und eine Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung (Privatweg) festgesetzt werden. Hierfür ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig.

Bei der Änderung des Bebauungsplanes handelt es sich um einen Plan der Innenentwicklung im Sinne von § 13a Baugesetzbuch (BauGB). Die Änderung kann daher im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen.

Die Antragsteller haben schriftlich erklärt, dass sie die Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplanes übernehmen werden. Hierüber sollte ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden.

Eine Gebietsabgrenzung über den zu ändernden Teilbereich des Bebauungsplanes ist als Anlage beigefügt. 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  1. Für den in der beigefügten Gebietsabgrenzung dargestellten Bereich wird eine 1. Änderung des Bebauungsplanes „Überm Berge II, Ortschaft Bierbergen, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.

 

  1. Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.

 

  1. Die Planungskosten haben die Antragsteller als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.   

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

ca. 3.000

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                  50.000

bei Produkt

511100

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

ca. 4.000

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

ca. 7.000

bei Sachkonto

3488001

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebietsabgrenzung (324 KB)