Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Bebauungsplan „Überm Berge II“, Ortschaft Bierbergen, wurde seiner Zeit für die Errichtung der Kita Bierbergen aufgestellt und ist am 14.12.2004 in Kraft getreten. Weiterhin sind in dem Planbereich einige Wohnbaugrundstücke vorgesehen, welche mit einer Stichstraße erschlossen werden sollten. Ein Großteil der noch freien Baugrundstücke wurde zwischenzeitlich weiterveräußert, einschließlich der Fläche für die geplante öffentliche Stichstraße. Die neuen Eigentümer beabsichtigen, die Erschließung über ihre private Fläche durchzuführen. Die Straßenverkehrsfläche könnte somit entfallen und eine Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung (Privatweg) festgesetzt werden. Hierfür ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Bei der Änderung des Bebauungsplanes handelt es sich um einen Plan der Innenentwicklung im Sinne von § 13a Baugesetzbuch (BauGB). Die Änderung kann daher im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen. Die Antragsteller haben schriftlich erklärt, dass sie die Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplanes übernehmen werden. Hierüber sollte ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden. Eine Gebietsabgrenzung über den zu ändernden Teilbereich des Bebauungsplanes ist als Anlage beigefügt.
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