Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Gemeinde Hohenhameln hat erstmals für das Haushaltsjahr 2009 die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung geführt. Nach einem länger andauernden Prozess zur Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz und zur Implementierung der erforderlichen Software wurde nun der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 erstellt. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Peine vom 11.01.2021 bis 16.04.2021 geprüft. Der Prüfungsbericht vom 10.05.2021 sowie der zugrundeliegende Jahresabschluss, nach § 128 Absatz 3 NKomVG bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und dem Anhang, sind dieser Vorlage beigefügt. Während der Prüfung wurden Feststellung in geringfügigem Umfang getroffen, die noch im Jahresabschluss 2018 geändert worden sind. Es handelt sich dabei um eine Forderung in Höhe von 16,50 Euro, deren Stornierung trotz Sperrung des Haushaltsjahres 2017 noch Auswirkungen auf das Vorjahr hatte und zurückgebucht wurde sowie um die Berücksichtigung geänderter Zuordnungsvorschriften des Landes für die bestehenden Handvorschüsse, die statt zuvor bei den Forderungen jetzt in der Liquidität nachgewiesen wurden. In Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt wird auf eine vollständige Änderung des Jahresabschlusses verzichtet; die verbindlichen Daten der geänderten Ergebnisrechnung und der Bilanz ergeben sich aus den Anlagen zum Prüfbericht. Im Einzelnen wurden folgende Positionen geändert (die insgesamt zu einem verbesserten Ergebnis führen): Ergebnisrechnung:
Bilanz Aktiva
Bilanz Passiva
Nach § 129 Absatz 1 NKomVG ist der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Frist war aus o.g. Gründen nicht einzuhalten, so dass die Vorlage verspätet erfolgt. Die vom Rechnungsprüfungsamt vorgenommenen Beanstandungen wurden größtenteils bereits während des Prüfungszeitraums bzw. werden nach Überprüfung der Verwaltung und soweit berechtigt und mit den vorhandenen Personalressourcen realisierbar, beachtet oder im bevorstehenden Jahresabschluss 2019 berücksichtigt.
Der Beschlussvorlage sind der Jahresabschluss 2018, der Prüfungsbericht sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters beigefügt.
Der Rat beschließt nach § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG über den Jahresabschluss für das Rechnungsjahr 2018.
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