Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2021/031  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2018 - Beschluss über den Jahresabschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen Vorbereitung
10.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
24.06.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
BV 031_2021 Anlage Jahresabschluss 2018  
BV 031_2021 Anlage Prüfbericht Jahresabschluss 2018  
BV 031_2021 Anlage Stellungnahme BM Jahresabschluss 2018  

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Die Gemeinde Hohenhameln hat erstmals für das Haushaltsjahr 2009 die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung geführt. Nach einem länger andauernden Prozess zur Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz und zur Implementierung der erforderlichen Software wurde nun der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 erstellt.

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Peine vom 11.01.2021 bis 16.04.2021 geprüft. Der Prüfungsbericht vom 10.05.2021 sowie der zugrundeliegende Jahresabschluss, nach § 128 Absatz 3 NKomVG bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und dem Anhang, sind dieser Vorlage beigefügt.

Während der Prüfung wurden Feststellung in geringfügigem Umfang getroffen, die noch im Jahresabschluss 2018 geändert worden sind. Es handelt sich dabei um eine Forderung in Höhe von 16,50 Euro, deren Stornierung trotz Sperrung des Haushaltsjahres 2017 noch Auswirkungen auf das Vorjahr hatte und zurückgebucht wurde sowie um die Berücksichtigung geänderter Zuordnungsvorschriften des Landes für die bestehenden Handvorschüsse, die statt zuvor bei den Forderungen jetzt in der Liquidität nachgewiesen wurden. In Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt wird auf eine vollständige Änderung des Jahresabschlusses verzichtet; die verbindlichen Daten der geänderten Ergebnisrechnung und der Bilanz ergeben sich aus den Anlagen zum Prüfbericht. Im Einzelnen wurden folgende Positionen geändert (die insgesamt zu einem verbesserten Ergebnis führen):

Ergebnisrechnung:

Nr.

Bezeichnung

Ergebnis 2018

bisher

Ergebnis 2018

neu

Veränderung

1.2

Summe ordentliche

Erträge

13.642.453,55

13.642.437,05

- 16,50

2.1

Ordentliches Ergebnis

- 367.589,49

-367.605,99

-16,50

2.4

Außerordentliches

Ergebnis

235.369,45

236.669,45

+ 1.300,00

 

Jahresergebnis

- 132.220,04

- 130.936,45

+ 1.283,50

 

Bilanz Aktiva

Nr.

Bezeichnung

31.12.2018

bisher

31.12. 2018

neu

Veränderung

4.

Liquide Mittel

23.054,07

24.354,07

+ 1.300,00

 

Bilanzsumme Aktiva

34.310.781,31

34.312.081,31

+ 1.300,00

 

Bilanz Passiva

Nr.

Bezeichnung

31.12.2018

bisher

31.12. 2018

neu

Veränderung

1.

Nettoposition

22.227.168,59

22.228.468,59

+ 1.300,00

1.3

Jahresergebnis

- 1.853.239,68

- 1.851.939,68

+ 1.300,00

1.3.1

Fehlbeträge aus

Vorjahren

-          1.721.003,14

-          1.721.019,64

-16,50

1.3.2

Jahresfehlbetrag

- 132.220,04

- 130.936,54

+ 1.283,50

 

Bilanzsumme Aktiva

34.310.781,31

34.312.081,31

+ 1.300,00

 

Nach § 129 Absatz 1 NKomVG ist der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Frist war aus o.g. Gründen nicht einzuhalten, so dass die Vorlage verspätet erfolgt. Die vom Rechnungsprüfungsamt vorgenommenen Beanstandungen wurden größtenteils bereits während des Prüfungszeitraums bzw. werden nach Überprüfung der Verwaltung und soweit berechtigt und mit den vorhandenen Personalressourcen realisierbar, beachtet oder im bevorstehenden Jahresabschluss 2019 berücksichtigt.

 

Der Beschlussvorlage sind der Jahresabschluss 2018, der Prüfungsbericht sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters beigefügt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat beschließt nach § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG über den Jahresabschluss für das Rechnungsjahr 2018.

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                  €

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV 031_2021 Anlage Jahresabschluss 2018 (13820 KB)      
Anlage 2 2 BV 031_2021 Anlage Prüfbericht Jahresabschluss 2018 (622 KB)      
Anlage 3 3 BV 031_2021 Anlage Stellungnahme BM Jahresabschluss 2018 (17 KB)